Beratungsgruppe Luxenburger und Partner
DEHOGA-Center
Hammer Landstraße 45
41460 Neuss
Fon: 02131 - 7518 300
Fax: 02131 - 7518 309
Email: info@luxenburgerundpartner.de

Honorar und Fördermöglichkeiten


Wir bieten Ihnen grundsätzlich im vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch, um Aufgabenstellung und Inhalte konkreter zu besprechen. Teil des Arbeitsgespräches ist es auch, den voraussichtlichen Zeitaufwand und damit das voraussichtliche Honorarvolumen festzulegen. Um Ihnen Planungssicherheit zu gewährleisten, wird das im Arbeitsgespräch als voraussichtlich erforderlich eingeschätzte Honorarvolumen in der Regel als Pauschalhonorar fest vereinbart.

 

Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW wissen um die Bedeutung und Effektivität einer qualifizierten Beratung und beteiligen sich bei entsprechenden Fördervoraussetzungen an den Kosten einer Beratung. Bundeszuschüsse können i.d.R. ganzjährig, Landeszuschüsse oftmals nur zeitlich begrenzt beantragt werden. Aktuell sind folgende Beratungszuschüsse möglich (Angaben ohne Gewähr):


Existenzgründung

Landeszuschuss zur
Existenzgründungsberatung:

50 % eines Tagewerksatzes
(max. 4 Tagewerke bzw. 1.600 €)

KfW-Gründercoaching:

50 % des Beratungshonorars
bzw. max. 3.000 €

Betriebsübernahme

Landeszuschuss zur
Betriebsübernahmeberatung:      

50 % eines Tagewerksatzes
(max. 6 Tagewerke bzw. 2.400 €)

Bestehende Betriebe

Bundeszuschuss zur Allgemeinen Beratung
(ab 1 Jahr nach Gründung/Übernahme):

50 % des Beratungshonorars
bzw. max. 1.500 €

Landeszuschuss zur Potenzialberatung
(ab 5 Jahre nach  Gründung/Übernahme):

50 % eines Tagewerksatzes
(max. 15 Tagewerke bzw. 7.500 €)

Je nach Region bzw. Ziel-Gebiet und / oder betrieblichen und persönlichen Rahmenbedingungen können weitere Zuschussbereiche in Frage kommen. Wir unterstützen Sie natürlich bei der Auswahl und Beantragung des für Sie relevanten Beratungszuschusses.



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